- Sperrjahr
- Spẹrr|jahr, das (Rechtsspr.): einjährige Sperrfrist.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Sperrjahr — Sperrjahr, eine durch Gesetz oder Privatübereinkommen festgesetzte Schutzfrist von einem Jahr, innerhalb der bestimmte Rechtshandlungen nicht vorgenommen werden dürfen. Die Einrichtung des Sperrjahrs findet sich insbes. im Handelsverkehr und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Sperrjahr — 1. Aktiengesellschaft: Die einjährige Frist, die im Fall der ⇡ Abwicklung der AG gemäß § 272 AktG seit dem dritten Aufruf der Gläubiger verstrichen sein muss, bevor das Vermögen verteilt werden darf. 2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung:… … Lexikon der Economics
Akte — Aktenstapel Als Akte (süddt. und österr. der Akt, engl.: file) bezeichnet man eine Menge von Aufzeichnungen, die bei der eigenen Verwaltungs oder Geschäftstätigkeit anfallen und aufgrund eines gemeinsamen Merkmals zusammengefügt (formiert) und so … Deutsch Wikipedia
Aktendeckel — Aktenstapel Als Akte (süddt. Akt, engl.: file) bezeichnet man eine Menge von Aufzeichnungen, die bei der eigenen Verwaltungs oder Geschäftstätigkeit anfallen und aufgrund eines gemeinsamen Merkmals zusammengefügt (formiert) und so aufbewahrt wird … Deutsch Wikipedia
Liquidation — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Unter Liquidation (von lateinisch liquidāre ‚verflüssigen‘) versteht man im betriebswirtschaftlichen und… … Deutsch Wikipedia
Aktie — und Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft ist nach dem Handelsgesetzbuch eine Handelsgesellschaft, bei der sich (im Unterschiede gegen die andern Arten von Handelsgesellschaften) sämtliche Gesellschafter (Aktionäre) nur mit Einlagen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Fusion — (lat.), das Gießen, der Guß, namentlich von Erzen; ist bildlich die Verschmelzung verschiedener Interessen, daher im politischen Sinn die Verschmelzung von Parteien. Nach dem Handelsgesetzbuch die Übertragung des Vermögens einer… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Sperrfrist — Aufbewahrungszeitraum * * * Spẹrr|frist 〈f. 20〉 Schutzfrist, während der bestimmte Rechtshandlungen ruhen müssen * * * Spẹrr|frist, die (Rechtsspr.): Zeitraum, in dem bestimmte Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen; Karenzzeit. * * *… … Universal-Lexikon